In 15 Bundesländer wurde die Frist für die TSE-Aufrüstung von cloudbasierten Kassensystemen erneut verlängert: Bis zum 31.03.2021 muss Ihr Kassensystem mit einer TSE ausgestattet sein. Diese Fristverlängerung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die je nach Bundesland leicht variieren. So wird in vielen Fällen eine verbindliche Bestellung der TSE bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gefordert. Bestellen Sie die benötigte Anzahl an TSE einfach verbindlich über das nachfolgende Online-Formular. Untenstehend finden Sie alle Links zu den Bundesländer-Erlassen. Bitte prüfen Sie Regelungen und Bestell-Fristen, die für Ihr Bundesland gelten.
Informationen zur Fristverlängerung in den einzelnen Bundesländern
Informieren Sie sich am besten jetzt unter welchen Voraussetzungen die Fristverlängerung für Sie und Ihr Kassensystem möglich ist:
• Baden-Württemberg
• Bayern
• Berlin
• Brandenburg
• Hamburg
• Hessen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Niedersachsen
• Nordrhein-Westfalen
• Rheinland-Pfalz
• Saarland
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein
• Thüringen